Behinderten Menschen steht grundsätzlich eine Ausbildung in allen anerkannten Ausbildungsberufen offen. Allerdings dürfen ihnen nur Aufgaben übertragen werden, die u.a. ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Wenn besondere Hilfen und eine spezifische Betreuung notwendig sind, kann die Ausbildung behinderter Menschen in beruflichen Rehabilitationseinrichtungen erfolgen (z.B. Berufsbildungswerk).
Ist eine normale Ausbildung jedoch aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich, erlassen die zuständigen Stellen Ausbildungsregelungen, die auf die individuellen Bedürfnisse dieser Azubis abgestimmt sind.
Rat bei allen Fragen zur beruflichen Bildung erhalten schwerbehinderte und behinderte Menschen direkt bei den regionalen Integrationsfachdiensten. Sie sind Dienste Dritter und können von den Integrationsämtern, den Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträgern beauftragt werden, im Einzelfall tätig zu werden.
Zu ihren Aufgaben gehört es,
- schwerbehinderte und behinderte beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten.
- Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.
Wissenswertes:
Angebote des Integrationsfachdienstes
Talentplus - Portal zu Arbeitsleben und Behinderung: Thema Ausbildung
Website der Bundesarbeits- gemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsor- gestellen (BIH)
Integrationsfachdienst Köln IFD gGmbH Köln
Herr Heinrichs
Lupusstraße 22
50670 Köln
Tel.: 0221/ 2943 111
Fax: 0221/ 2943 500
Email senden
Landschaftsverband Rheinland LVR
Integrationsamt
Deutzer Freiheit 77 - 79
50679 Köln
Tel: 02 21 / 8 09 - 0
Fax: 02 21 / 8 09 - 44 02