Weiterbildungssparen
Das Weiterbildungssparen ist Teil der Bildungsprämie des Bundes.
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Zur Komponente "Weiterbildungssparen" - der sogenannten dritten Säule der Bildungsprämie - fehlen noch die Ausführungsbestimmungen. In der ersten Jahreshälfte 2009 ist mit Richtlinien für die Inanspruchnahme zu rechnen.