Mofaausbildung
Mofaausbildung im Rahmen der Verkehrserziehung
Im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung können an Schule Mofakurse durchgeführt werden, die zum Erwerb einer Bescheinigung gem. § 5 Abs.4 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) dienen. Nähere Erläuterungen zur Duchführung der Kurse finden sich in den "Richtlinien zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Fahrerlaubnis-Verordnung" (BASS 15 - 2 Nr. 5).
Unterstützt wird die Ausbildung an den Schulen duch die Mobile Mofaschule in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe Köln.
Mit drei Fahrzeugen werden einmal wöchentlich moderne Mofaroller zu den teilnehmenden Schulen transportiert, um den Schülerinnen und Schülern neben der theoretischen Ausbildung auch praktische Übungen zu ermöglichen.
Im laufenden Schuljahr nehmen ca. 30 Schulen der Sekundarstufe I die Unterstützung der Mobilen Mofaschule in Anspruch.