Wirtschaftsakademie Am Ring GmbH
Kurzbeschreibung: Mit der Vorbereitung auf die IHK Externenprüfung Industriekaufmann/frau IHK können Sie Ihren Abschluss jetzt nachholen und Ihre berufliche Karriere entscheidend voranbringen.
Beschreibung: Die Externenprüfung bietet Ihnen die Möglichkeit, auch ohne klassische Berufsausbildung einen Berufsabschluss zu erreichen und das innerhalb weniger Monate!
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EXTERNENPRÜFUNG
Eine wichtige Voraussetzung, um für die Externenprüfung zum Industriekaufmann/frau vor der IHK zugelassen zu werden, ist Ihre praktische Erfahrung: Sie müssen das 1,5 fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in diesem Bereich tätig gewesen sein und dabei die Aufgaben einer entsprechenden Fachkraft durchgeführt haben. Mit Einwilligung der IHK kann dieser Zeitraum verkürzt werden, falls Sie anhand von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft belegen können, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.
Bitte klären Sie schnellstmöglich Ihre Zugangsvoraussetzungen mit der IHK. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und vermitteln Ihnen den zuständigen Ansprechpartner bei der IHK Köln!
INHALT
Industriebetriebslehre
Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes
Planung, Steuerung, Kontrolle der Leistungserstellung
Planung und Steuerung von Beschaffungsprozessen
Wirtschaftsbezogene Fächer
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Betriebliche Sozialkunde
Marketing
Rechnungswesen / Controlling
Kaufmännischer Schriftverkehr / Deutsch
METHODE
Umfangreiches Fachwissen werden im Präsenzunterricht durch praxisnahe Übungen von Dozenten/innen mit Branchenkenntnissen gelehrt. Die IHK-Prüfung wird mit unserer Vorbereitung für Sie ein Leichtes!
Komplette Bearbeitung des relevanten IHK-Prüfungsstoffes
Bearbeitung der Prüfungsteile entsprechend den Anforderungen der prüfenden Kammern
individuelle Themenwünsche werden berücksichtigt
Prüfungssimulation
Schon gewußt?
Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Externenprüfung ist nach AZAV zugelassen und kann mit bis zu 100% gefördert werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Ansprechpartner bei dem zuständigen Kostenträger (Agentur für Arbeit / Jobcenter / Berufsförderungsdienst der Bundeswehr / Deutsche Rentenversicherung / ARGE / ESF etc.).