Integrationsfachdienste unterstützen bei der Ausbildung
Behinderten Menschen steht grundsätzlich eine Ausbildung in allen anerkannten Ausbildungsberufen offen. Allerdings dürfen ihnen nur Aufgaben übertragen werden, die u.a. ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Wenn besondere Hilfen und eine spezifische Betreuung notwendig sind, kann die Ausbildung behinderter Menschen in beruflichen Rehabili- tationseinrichtungen erfolgen (z.B. Berufsbildungswerk).
Ist eine normale Ausbildung jedoch aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht möglich, erlassen die zuständigen Stellen Ausbildungs- regelungen, die auf die individuellen Bedürfnisse dieser Azubis abgestimmt sind.
Rat bei allen Fragen zur beruflichen Bildung erhalten schwerbehinderte und behinderte Menschen direkt bei den regionalen Integrations- fachdiensten. Sie sind Dienste Dritter und können von den Integrations- ämtern, den Agenturen für Arbeit und weiteren Rehabilitationsträgern beauftragt werden, im Einzelfall tätig zu werden.
Zu ihren Aufgaben gehört es, ...
schwerbehinderte und behinderte beschäftigte und Arbeit suchende Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten, um einen geeigneten Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder zu erhalten
Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sie umfassend zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.