Die Zuständigkeit umfasst die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise bzw. Zeugnisse.
Die Anerkennung von ausländischen Diplomen, Zertifikaten und Urkunden für Technische Assistentinnen/technische Assistenten, Techniker- innen/Techniker, Erzieherinnen/Erzieher und Kinderpfleger- innen/Kinderpfleger wird für Antragsteller aus Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien bearbeitet. Die Zuständigkeit für andere Länder bei weiteren Bezirksregierungen findet man auf der Hompage der Kölner Bezirksregierung.
Für ausländische Bildungsabschlüsse für die mittlere Qualifikationsebene in Archiven, Bibliotheken und Informations- und Dokumentations- einrichtungen prüft und bescheidet die Bezirksregierung Köln zentral für Nordrhein-Westfalen Anträge auf Anerkennung.