Name der Förderung | Zielgruppen und Bedigungen |
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Bildungsscheck NRW | Gefördert werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten durch Zuschuss zu einer Weiterbildung in Höhe von 50 % - höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsmaßnahme. Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch. |
Bildungsprämie | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen erhalten maximal 500 € zur Finanzierung einer Weiterbildung. Außerdem besteht für diese Zielgruppe die Möglichkeit für Weiterbildungssparen bzw. ein Weiterbildungsdarlehen. Voraussetzung: Ein Beratungsgespräch. |
Bildungsurlaub NRW | Bezahlte Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, frei Mitarbeitenden u.a. Wird in der Regel für 1 Woche/Jahr für berufliche und politische Weiterbildung gewährt. Muss im Unternehmen beantragt werden. |
Bildungsgutschein | Einen Bildungsgutschein erhalten Arbeitslose, die ALG I empfangen, zur Finanzierung einer Weiterbildungsmaßnahme. |
WeGeBau | Förderung für Betriebe, um älteren oder geringfügig qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Weiterbildung und Qualifizierung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Neue Förderung aus Konjunkturpaket II: Auch Beschäftigte in Zeitarbeitsunter- nehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Berufsabschluss oder letzte geförderte Weiterbildung vier Jahre zurück liegen, werden gefördert. |
Aufstiegs-BAföG | Gefördert werden diejenigen, die sich fachlich gezielt auf eine Prüfung - z.B. nach der Handwerksordnung - vorbereiten. Die Kosten der Maßnahme werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent gefördert. Für die verbleibenden 69,5 Prozent wird ein zinsgünstiges Bankdarlehen gewährt. |
Qualifizierung während Kurzarbeit | Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets II für Betriebe bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Qualifizierung während Zeiten der Kurzarbeit. Unterschieden wird die Förderung für gering qualifizierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gefördert werden Lehrgangskosten ganz oder teilweise, es besteht auch die Möglichleit der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge. |
WEITER.BILDUNG! Qualifizierungsoffensive | Ermöglicht Unternehmen, von allen Vorteilen, die eine Qualifizierung seiner Mitarbeiter*innen mit sich bringt, zu profitieren. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mehr als 160 Stunden beinhaltet, wobei die Durchführung der Qualifizierung flexibel sein darf, z. B. hinsichtlich der Schulungszeiten (z. B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend ...). |