Der Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (oder 40.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt.
Auch erwerbstätige Rentner/innen und Pensionär/innen sowie Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal 500 €. Sie können den Prämiengutschein nach einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend geben Sie ihn beim Bildungsträger ab und erhalten eine reduzierte Rechnung.
Bitte beachten Sie folgende Neuerungen:• Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze bei den Kurskosten (gilt in NRW)
• Aufhebung der Altersgrenze von 25 Jahren
• Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen
Prämiengutschein erhalten.
• Neben Externenprüfungen (nach BBiG oder HWO) sind auch andere Prüfungen
förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen. Voraussetzung: Die Kosten für Prüfung müssen auf der Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen werden.
• Pflichtfortbildungen sind Weiterbildungen, die einer regelmäßigen, nachweislichen
Fortbildungsverpflichtung dienen. Für dies kann zukünftig ein Prämiengutschein eingesetzt werden, sofern keine gesetzliche oder durch Rechtsverordnung festgelegte Finanzierungpflicht des Arbeitgebers besteht.
• Nutzung des Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen unter
einem inhaltlichen Weiterbildungsziel (Kursbündel) ist möglich.
Einen Prämiengutschein können Sie nur erhalten, wenn• der Weiterbildungskurs noch nicht begonnen hat
• der Teilnehmerbeitrag noch nicht bezahlt und
• die Rechnung noch nicht ausgestellt wurde.