Rechtliche Vorgaben und politische Empfehlungen zur Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, insbesondere bzgl. des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in Grundschulen, sind in folgenden Rechtsvorschriften und politischen Handlungsempfehlungen zu finden:
Köln hat die bundes- und landespolitischen Empfehlungen zum Übergang Kita – Grundschule bereits aufgenommen.
Im Integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplan wird die Systematisierung und Weiterentwicklung der Bildungsübergänge, darunter auch des Übergangs Kita – Grundschule als eines der Handlungsziele des Dezernates für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Köln aufgeführt.
Auch im Konzept der regionalen Bildungslandschaft sowie im Handlungskonzept gegen die Folgen von Kinderarmut wird die Entwicklung des Übergangsmanagements als Ziel aufgenommen.