Nachfolgend aufgeführte Kriterien bilden die Grundlage der selbstverpflichtenden Qualitätssicherung der Mitglieder des Netzwerkes Gesundheitsbildung Köln.
1.0 Transparenz des Anbieters
Profil (inhaltlich)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsstelle mit Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Information und Beratung
Auswertung, Begleitung sowie Verarbeitung von Rückmeldungen
2.0 Angebotsspezifische Standards
2.1 Ausschreibung des Angebots
Titel des Angebots
Ziel und Inhalt
Methoden
Dauer, Zeit und Ort
Dozentin/Dozent
Kostentransparenz
Rechtliche Grundlagen des Vertrages
Finanzierungsmöglichkeiten
Zusatz-Standards bei berufsbezogenen Weiterbildungen:
Erfolgskriterien
Prüfung bzw. Abschluss
Zertifikat
Individuelle Verwertbarkeit der Qualifikation
2.2 Qualifikation der Dozentinnen und Dozenten
Der Anbieter stellt sicher:
Fachbezogene Ausbildung und/oder anerkannte Zusatzausbildung
Vermittlungs- und soziale Kompetenz
2.3 Ausstattung
Die Ausstattung und Lage der Schulungs- und Praxisräume ist dem jeweiligen Lehrgangsziel und –inhalt angemessen. Dazu zählen insbesondere:
Aktuelle Lehr- und Lernmaterialien
Hygiene und baulicher Zustand
2.4 Evaluation
Die Institutionen verpflichten sich:
Ein Beratungssystem und die Evaluation des Angebotes sicher zu stellen.
Die Befragungs- und Beratungsergebnisse im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) zu bearbeiten und zu dokumentieren.
2.5 Teilnahmebescheinigung
Die Anbieter stellen bei regelmäßiger Teilnahme am Angebot (mind. 75 Prozent) eine entsprechende Bescheinigung aus.