Bürgerinnen und Bürger, die in NRW wohnen und / oder arbeiten, können für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Im individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird der Eigenanteil der Weiterbildungskosten privat getragen.
Voraussetzungen und Verfahren zum Erhalt des Bildungsschecks
Der Bildungsscheck im individuellen Zugang kann in Anspruch genommen werden von: Freiberufler/innen und Selbstständigen, Beschäftigten / Beschäftigten in Elternzeit in Betrieben mit max. 249 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), Berufsrückkehrenden.
Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000 €, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000 €
Anzahl: pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden
Ausgeschlossen von der Bildungsscheckförderung sind: - Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder daran angelehnt - Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeiter/innen - Beschäftigte die Leistungen nach dem SGB III erhalten - Schüler/innen, Studierende, Freiwilligendienstleistende, Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Volontärinnen/Volontäre
Der Bildungsscheck wird beim Bildungsträger abgegeben. Die Arbeitnehmerin/ der Arbeit-nehmer muss 50% der Kurskosten selbst an den Weiterbildungs-anbieter bezahlen. Die andere Hälfte erhält der Bildungsanbieter durch Vorlage des Bildungsschecks vom Land NRW erstattet.