Jugendliche, die zunächst keinen Platz in der Dualen Berufsausbildung erhalten haben oder aus anderen Gründen nicht vermittelt werden konnten, können das Angebot einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung annehmen.
Als "außerbetrieblich" wird eine Ausbildung verstanden, die vollständig (oder nahezu vollständig) durch staatliche Programme bzw. Programme der Arbeitsverwaltung ohne betrieblichen Ausbildungsvertrag finanziert wird. Maßgeblich ist also die Finanzierungsform - und nicht der Lernort.
In Köln qualifizieren Berufskollegs oder freie Bildungsträger diese Jugendlichen. Unter Anleitung qualifizierter Ausbilderinnen und Ausbilder, durch Lehrkräfte und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erhalten die Jugendlichen eine intensive Förderung.
Themenfelder sind die Vermittlung beruflicher Grundkenntnisse unter Einbeziehung von Praxiselementen, Hilfen bei der Berufswahlentscheidung oder die Möglichkeit der Erlangung eines allgemein bildenden Schulabschlusses, falls dieser noch nicht vorhanden sein sollte.
Nach dem ersten Ausbildungsjahr sollte die Berufsausbildung möglichst in einem Betrieb fortgesetzt werden. Mehrwöchige Praktika verbessern die Chancen und erleichtern den Übergang.
Gelingt dies nicht, kann die Ausbildung bis zum Ende in der außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden.
Die Auszubildenden erhalten vom Ausbildungsträger eine Vergütung. Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Details sind bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zu erfragen.
Außerbetriebliche Ausbildung
Wenn es mit dem Ausbildungsplatz nicht geklappt hat...