Die Stadt Köln übernimmt für die Schülerinnen und Schüler städtischer Schulen einen Teil der Kosten für notwendige Lernmittel (= Schulträgeranteil) und stellt diese Lernmittel den Schülerinnen und Schülern leihweise zum befristeten Gebrauch kostenlos zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, diese leihweise zur Verfügung gestellten Lernmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
Die Höhe des Eigenanteils, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind, wird vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung festgesetzt.
Welche Lernmittel von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern/innen in den einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind, entscheidet die Schulkonferenz der jeweiligen Schule.
Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils
Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Sozialgesetzbuch XII sind gemäß Schulgesetz von der Zahlung des Eigenanteils befreit.
Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, zusätzlich die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach
- dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - wirtschaftliche Jugendhilfe
von der Zahlung des Eigenanteils zu zu befreien.
Anspruchsberechtigte legen für die Übernahme des Eigenanteils der Schule einen entsprechenden Nachweis über den Bezug der jeweiligen Leistung vor.
Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler/innen, die sich den Schulen nicht als Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach den vor genannten Gesetzen offenbaren wollen, haben die Möglichkeit, die Schulbücher (Eigenanteil) selbst zu beschaffen und die vorgelegten Beträge vom Schulträger zurückzufordern.
Entsprechende Antragsformulare sind beim Schulverwaltungsamt erhältlich.
Gebrauchs- oder Übungsmaterialien sind keine Lernmittel
Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technische Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.
Bildungspaket für Kinder und Jugendliche
Lernförderung und ermäßigtes Mittagessen in Kita und Schule, bessere Teilhabe an Sport-, Freizeit- und kulturellen Angeboten
Das Bildungspaket steht Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, deren Eltern Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende - ALG II) oder Sozialhilfe beziehen. In Kürze sollen zudem auch Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld- und Kinderzuschlag von dieser Neuregelung profitieren. Die notwendigen landesgesetzlichen Regelungen stehen hierzu noch aus.
Neben Angeboten für Lernförderung und ermäßigtes Mittagessen in Kita und Schule soll das Bildungspaket sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen vor allem eine bessere Teilhabe an Sport-, Freizeit- und kulturellen Jugendangeboten ermöglichen.
Insgesamt besteht das Bildungspaket aus 6 Komponenten:
- Förderung von Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- schulische Angebote ergänzender Lernförderung
- Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Vereinsmitgliedschaften)
Leistungen, Antragsverfahren und Zuständigkeiten
Alle Formulare stehen auf den Seiten
von www.stadt-koeln.de zur Verfügung.
Die Stadt Köln hat, um möglichst viele Menschen in dieser Stadt zu erreichen, bereits Informationsveranstaltungen zum Bildungspaket mit allen Schulen durchgeführt. Ebenso ist eine Information der Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Die Stadt Köln bemüht sich außerdem, das Antragsverfahren zu vereinfachen und insbesondere eine Planungssicherheit für die Vereine und für die Versorgung mit Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen herbeizuführen.
Die Landesregierung hat unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und unter Beteiligung weiterer Ressorts, darunter auch des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) erste vorläufige Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Es ist auf Landesebene gelungen, ein im Aufwand im Grundsatz vertretbares Verfahren zu erreichen. Ansprechbehörde sind in der Regel die Jobcenter. Ein Faltblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung fasst die Ausführungsbestimmungen in knapper, aber umfassender Form zusammen.
Es werden auch Anbieter gesucht
Vereine und Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Angeboten helfen möchten, können sich an die "Geschäftsstelle Bildungspaket" beim Schulverwaltungsamt der Stadt Köln wenden.
Wissenswertes:
Weitere Infos und Formulare zum Bildungspaket auf stadt-koeln.de
Infos und Kontaktformular für Anbieter
Schulverwaltungsamt der Stadt Köln
Portal zum Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Amt für Schulentwicklung
Willy-Brandt-Platz 3 Stadthaus Deutz
50679 Köln
Tel.: 0221/221-29202
Fax.: 0221/221-29240