Schulaufsicht

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in Artikel 7, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Hierdurch wird die soziale Ausgewogenheit sowie die religiöse, weltanschauliche und parteipolitische Neutralität des Schulwesens gewahrt.

Die "Kulturhoheit" liegt bei den Bundesländern. So regelt die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in Artikel 8, dass das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Landes steht. Die Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse zur zentralen Ordnung, Organisation, Planung, Leitung und Beaufsichtigung des Schulwesens mit dem Ziel, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Menschen ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungsmöglichkeiten eröffnet. Sie umfasst insbesondere die Fach- und Dienstaufsicht über Schulen und Studienseminare für die Lehrkräfteausbildung.

Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Qualität schulischer Arbeit, regeln also alle inhaltlichen Angelegenheiten hinsichtlich Unterricht und Schule.

Schulaufsichtsbehörden

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Zuständigkeiten der Schulaufsicht in Köln derzeit wie folgt festgelegt:

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ist oberste Schulaufsichtsbehörde


Das Ministerium entscheidet für alle Schulformen über Angelegenheiten grundsätzlicher Bedeutung und sichert die landeseinheitlichen Grundlagen für die pädagogische und organisatorische Arbeit der Schulen und für ein leistungsfähiges Schulwesen. 

Die Bezirksregierung Köln ist obere Schulaufsichtsbehörde


Die Schulabteilung/Abteilung 4 der Bezirksregierung Köln berät und beaufsichtigt schul- und verwaltungsfachlich die 12 Schulämter und 20 Studienseminare im Regierungsbezirk - so auch das Schulamt für die Stadt Köln - und betreut die Personalangelegenheiten der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen.

Die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierung beaufsichtigen unmittelbar die Schulen der folgenden Schulformen:

  • Realschulen - Sekundarstufe I (Dezernat 42)
  • Gymnasien; gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen - Sekundarstufe I und II (Dezernat 43)
  • Gesamtschulen - Sekundarstufe I und II (Dezernat 44)
  • Berufskollegs (Dezernat 45)

Das Schulamt für die Stadt Köln ist untere staatliche Schulaufsichtsbehörde


Das Schulamt für die Stadt Köln ist der Stadt Köln zugeordnet und arbeitet eng mit dem Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln als Träger der öffentlichen Schulen zusammen. Das Schulamt setzt sich aus Mitgliedern mit schulfachlicher und dienstrechtlicher Kompetenz und einem Mitglied mit verwaltungs- und haushaltsrechtlicher Kompetenz zusammen.

Die schulfachliche Aufsicht liegt bei den Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten, die im Dienst des Landes stehen. Sie beaufsichtigen unmittelbar die Schulen der folgenden Schulformen:

  • Grundschulen – Primarstufe
  • Hauptschulen - Sekundarstufe I
  • Förderschulen - Primar- und Sekundarstufe I


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Schulamtes der Stadt Köln
 


Aufgaben der Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten:

  • Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen und Studienseminare
  • Fachaufsicht für Unterrichtsfächer und -inhalte
  • Beratungs- und Steuerungsfunktion bei schul- und schulformbezogenen Angelegenheiten
  • Feststellung des Unterrichtsbedarfs und Stellenbewirtschaftung
  • Qualitätsentwicklung und Sicherung von Schule und Unterricht
  • Koordination besonderer pädagogischer Projekte und Fördermaßnahmen
  • Betreuung festgelegter Generalien


Bezirksregierung Köln

Schulabteilung/ Abteilung 4
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221-147-0

Amt für Schulentwicklung

Willy-Brandt-Platz 3 Stadthaus Deutz
50679 Köln
Tel.: 0221/221-29202
Fax.: 0221/221-29240

Schulamt für die Stadt Köln

Willy-Brandt- Platz 3 Stadthaus Deutz
50679 Köln
Tel.: 0221/221-29277 und 221-29266
Fax.: 0221/221-29253
Email senden