Schülerfahrkosten

Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen Kölns werden vom Schulträger (Stadt Köln) ganz oder teilweise übernommen, wenn die im Schulgesetz und in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
 

Grundschulen / Primarstufe

  • Die Einzelheiten für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe können Sie der Elterninformation entnehmen.
     

Weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Genaue Informationen für die weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen entnehmen Sie bitte der Information - Elternbrief - zum Thema SchülerTicket.

Berufskollegs

  • Für Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs gelten zum Teil besondere Voraussetzungen, die ebenfalls aus der Information zum Thema SchülerTicket hervorgehen.


Weitere Einzelheiten können Sie auch im Internetangebot der Kölner Verkehrsbetriebe AG erfahren.

Neben der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werden an einzelnen Schulen auch Schulbusse sowie weitere Verkehrsmittel vom Schulträger eingesetzt (Schülerspezialverkehr). Die Beförderung erfolgt hier nur nach Einzelfallprüfung.

Nähere Auskünfte erteilen die jeweiligen Schulsekretariate. Außerdem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen im Schulverwaltungsamt gerne mit Auskünften zur Verfügung.

 

Weitere Informationen direkt bei der KVB abrufen: SchülerTicket | Kölner Verkehrs-Betriebe (kvb.koeln)