Schulabsentismus

Wenn Kinder und Jugendliche nicht zur Schule gehen ist rasches abgestimmtes Handeln wichtig! Hier finden Sie die Hilfen dafür!

Schulabsentismus hat vielfältige Ursachen, Ausprägungen und Hintergründe – einfache Lösungen gibt es deshalb nicht. Eindeutig fest steht aber, dass nur eine frühzeitige und abgestimmte Reaktion der Verfestigung des Verhaltens entgegen wirken kann. In dieser Rubrik erhalten Pädagogen und Pädagoginnen in Schule und Jugendhilfe eine Übersicht der aktuell gültigen Verfahren, Unterlagen und weiterführende Adressen – als erste Hilfe und Grundlage für gemeinsames Handeln. 

Die beschriebenen Verfahren sind mit der unteren Schulaufsicht abgestimmt – analoge Verfahren gelten in der Bezirksregierung.

Schulinterne Maßnahmen: 1. Handlungsschritte der Schulen

Klasseninterne und schulinterne pädagogische Maßnahmen sowie mögliche Ordnungsmaßnahmen müssen durchgeführt und dokumentiert werden, bevor schulexterne Maßnahme eingeleitet werden! Durch Klicken auf "mehr" gelangen Sie zum Schaubild "Handlungsschritte der Schulen".

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Schulexterne Maßnahmen: 2b. Zwangszuführung (Ordnungsamt)

Auch bei der „Zwangszuführung“ handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Maßnahme des Ordnungsamtes, die erst dann eingeleitet wird, wenn die schulinternen Interventionen erfolglos geblieben sind. Auch für diese Ordnungsmaßnahme müssen die vorgeschalteten schul-internen Maßnahmen geprüft und dokumentiert werden. Die zwangsweise Zuführung einer Schülerin oder eines Schülers zum Unterricht kann unabhängig von einem „Bußgeld“ erfolgen. Durch Klicken auf "mehr" gelangen Sie zum Schaubild "Zwangszuführung".

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Regionales Bildungsbüro

Leitung: Ursula Brockmann
Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Tel.: 0221 / 221-29295
Fax: 0221 / 221-29240
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Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS)

Schulamt für die Stadt Köln

Irmgard Horz-Donsbach

Tel.: 0221/221 - 29029
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Schulexterne Maßnahmen: 2a. Bußgeldverfahren (Schulamt)

Bei einem „Bußgeld“ handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Maßnahme des Ordnungsamtes. Das Verfahren dazu wird erst dann eingeleitet, wenn die schulinternen Interventionen keinen Erfolg hatten und die Kinder und Jugendlichen weiterhin in der Schule fehlen. Um ein Bußgeld zu veranlassen, müssen die vorgeschalteten schulinternen Maßnahmen geprüft und dokumentiert werden. Durch Klicken auf "mehr" gelangen Sie zum Schaubild "Bußgeldverfahren".

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Schulexterne Maßnahmen: 2c. Vorgehen bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung (Amt für Kinder, Jugend und Familie)

Schulabsentismus kann auch ein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung sein, der mit besonderer Sorgfalt geprüft wird und der im begründeten Verdachtsfall besondere Maßnahmen des Jugendamtes nach sich zieht. Durch Klicken auf "mehr" gelangen Sie zum Schaubild "Vorgehen bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung".

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Das Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS)

Das Netzwerk Erziehung in Schule – NEIS ist dem Thema besonders verpflichtet und hat die aktuell gültigen Verfahren und Unterlagen sowie weiterführende Adressen abgestimmt und übersichtlich zusammengestellt. Pädagogen und Pädagoginnen in Schule und Jugendhilfe erhalten damit eine erste Hilfe und eine verlässliche Grundlage für gemeinsames Handeln. In dem Netzwerk NEIS schließen sich die kommunalen und schulischen Verantwortlichen zusammen, um kritische Situationen rund um Erziehung und Bildung gemeinsam zu gestalten. 

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