Anerkennungsberatung

Mit der Fachberatung zur Beruflichen Anerkennung im Rahmen der „Beratung zur beruflichen Entwicklung“ unterstützt die Landesregierung NRW Sie dabei, Ihre mitgebrachten Kompetenzen besser zu nutzen.

Wir unterstützen Sie bei folgenden Fragen: 

• Sie möchten klären, ob Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkannt werden können
• Sie möchten wissen, ob eine Anerkennung Ihre beruflichen Chancen erhöht
• Sie möchten sich informieren, welche Anerkennungsstelle für Sie zuständig ist
• Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung für das Anerkennungsverfahren
• Sie möchten klären, ob es Fördermöglichkeiten für die Kosten des Anerkennungsverfahrens gibt
• Sie haben bereits einen Anerkennungsbescheid erhalten, verstehen ihn aber nicht vollständig
• Sie haben eine Teilanerkennung erhalten und suchen die passenden Angebote für eine Nachqualifizierung 

Wer kann die Fachberatung zur Beruflichen Anerkennung in Anspruch nehmen? 

• Sie sind nach Deutschland zugewandert und haben einen Berufsabschluss im Ausland erworben
• Sie sind berufstätig und möchten Ihre Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen 

Was geschieht in einer Fachberatung zur Beruflichen Anerkennung? 

• Es wird geprüft, welche Chancen sich aus der Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für Ihre weitere berufliche Entwicklung ergeben
• Sie werden bei der Antragstellung sowie im Anerkennungsverfahren unterstützt
• Bei einer Anerkennung von Teilen Ihrer Berufsqualifikationen erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach der richtigen Anpassungsqualifizierung 

Wer berät Sie? 

• Qualifizierte Beraterinnen und Berater, die über Erfahrung und fundiertes Wissen zu Fragen der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verfügen 

Die Beratung 

• kann bis zu neun Stunden umfassen
• ist für Sie kostenlos

  
Für einen Beratungstermin wenden Sie sich bitte an eine passende Beratungsstelle unter dem Thema “Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen”. 


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bietet weitere Informationen zur Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Hier geht´s zur Website