Informationen zum Bildungsscheck für Beschäftigte, Selbstständige und Berufsrückehrende
Bürgerinnen und Bürger, die in NRW wohnen, können für ihre berufliche Weiterbildung einen Bildungsscheck erhalten. Im individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird der Eigenanteil der Weiterbildungskosten privat getragen.
Zielgruppe: Freiberufler/innen und Selbstständige, Beschäftigte / Beschäftigte in Elternzeit und Berufsrückkehrende.
Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 40.000 €, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000 €
Bitte beachten Sie: Ihr Einkommen muss mit einem Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes, einer schriftlichen Erklärung Ihres Steuerberaters oder einer behördlichen Bescheinigung belegt werden.
Weiterbildung: Förderfähig sind berufliche Weiterbildung, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln und in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist. Angebote, die z. B. der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind i. d. R. nicht förderfähig.
Anzahl: pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck oder eine Bildungsprämie (siehe unten) ausgegeben werden.
Informationen zum Bildungsscheck im betrieblichen Zugang
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW können für die berufliche Weiterbildung ihrer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter*innen (auch Auszubildende, Werkstudent*innen, Volontäre) Bildungsschecks erhalten. Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird das Unternehmen beraten und trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.
Betriebsgröße: mind. ein und max. 50 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.
Branche: Der öffentliche Dienst kann ebenfalls gefördert werden. Ausgenommen hiervon sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden. Grundsätzlich förderfähig sind u.a. Körperschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Berufskammern.
Anzahl: Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Jede*r Beschäftigte kann dabei nur einen betrieblichen Bildungsscheck je Kalenderjahr erhalten.
Weiterbildung: Förderfähig sind berufliche Weiterbildung, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Ausgeschlossen sind Weiterbildungen, für die Arbeitgeber*innen gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet sind.
Für einen Beratungstermin wenden Sie sich bitte an eine passende Beratungsstelle.