Potenzialanalyse

Eingebettet in das Gesamtkonzept für Berufs- und Studienorientierung der Schule bietet die Potenzialanalyse (SBO 5) in der Jahrgangsstufe 8 den Einstieg in den individuellen Berufsorientierungsprozess der Schülerinnen und Schüler.

Was ist eine Potenzialanalyse?

Die Potenzialanalyse ist ein Verfahren zur stärken- und handlungsorientierten Analyse von Kompetenzen Jugendlicher. Unabhängig von geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen erhalten diese die Möglichkeit, ihre fachlichen, methodischen und sozialen Fähigkeiten im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt zu entdecken. Sie fördert die Selbstreflexion und Selbstorganisation der Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken, Neigungen und Interessen sowie den beruflichen Anforderungen. Sie stärkt die Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Jugendlichen. Die Ergebnisse sollen in den weiteren Entwicklungs- und Förderprozess zur Einmündung in die Berufs- und Arbeitswelt einfließen.

Die Potenzialanalyse ist eine Momentaufnahme und liefert Erkenntnisse zu individuellen Stärken, Interessen und Lernpotenzialen. Sie ist ein erster Impuls in Richtung der späteren beruflichen Orientierung. Die Ergebnisse stellen keine Vorfestlegung auf einen bestimmten Beruf dar. In einem individuellen Auswertungsgespräch werden die Stärken im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt besprochen. Es erfolgt auf Wunsch mit Eltern und Lehrkräften. Zum Abschluss erhalten die Jugendlichen ein Zertifikat, das durch Einbindung in ihr Portfolioinstrument (Berufswahlpass), die Grundlage für ihre weitere berufliche Orientierung bilden wird.


Ist die Teilnahme an der Potenzialanalyse Pflicht?

Die Potenzialanalyse ist der erste Baustein, mit dem der Prozess der Beruflichen Orientierung in der 8. Jahrgangsstufe in allen allgemeinbildenden Schulformen beginnt.
Bei der Potenzialanalyse handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Schulen sind daher verpflichtet, die Potenzialanalyse umzusetzen, sie vorzubereiten und nachzubereiten.

Die Potenzialanalyse findet außerschulisch statt, gilt als Unterricht in anderer Form (Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 07.09.2016 zur Berufs- und Studienorientierung) und wird folglich im Klassenverband durchgeführt.
Eine Teilnahme an der Potenzialanalyse ist jedoch freiwillig.
Es nehmen nur die Schülerinnen und Schüler teil, deren Eltern die anliegende Einwilligungserklärung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der o.g. personenbezogenen Daten unterzeichnet haben. Bei einer Nichtteilnahme entstehen den Schülerinnen und Schülern keine schulischen Nachteile.



Wer organisiert die Durchführung von Potenzialanalysen? Wer führt sie durch?

Die konkrete Umsetzung der Potenzialanalyse liegt in der Verantwortung der Schule und erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger.
Im Zusammenhang mit dem Start des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in der 8. Jahrgangsstufe wird an der Schule ein Elternabend durchgeführt, an dem der durchführende Träger die Potenzialanalyse vorstellen wird.
Eine Kurzbeschreibung des Trägers und ein Elternbrief informiert Eltern und Erziehungsberechtigte über die Durchführung der Potenzialanalyse und beinhaltet eine Einverständniserklärung.


Sind die Daten geschützt?

Bei der Durchführung der Potenzialanalysen werden die Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) eingehalten. Eine Erklärung zum Datenschutz muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben vorliegen.
Die Weitergabe der Ergebnisdaten an Dritte ist ausgeschlossen.