Praxiselemente Sek II

Praxiselemente Sek. II - Praxiselemente in Betrieben, Hochschulen, Institutionen

Über ein Betriebs-, Auslands- oder Hochschulpraktikum, Schnuppertage oder Workshops gleichen die Schülerinnen und Schüler ihre Vorstellungen mit der Realität ab und festigen ihre Berufswahlentscheidung.

Praxiselemente in der Sekundarstufe II tragen dazu bei, dass die Jugendlichen
 

  • aufbauend auf dem bisherigen Prozess der Beruflichen Orientierung praktische Erfahrungen im Umfeld von Ausbildungs-, Studiums- und Berufsbedingungen sammeln,
     
  • ihre bisherigen Vorstellungen mit der Realität abgleichen und prüfen, ob das Interesse am gewählten Berufsfeld vertieft wurde oder die Berufsvorstellungen überdacht werden müssen,
     
  • Schlüsselqualifikationen weiterentwickeln, z. B. Pünktlichkeit, Anstrengungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, und deren Bedeutung erkennen,
     
  • ihre Praktikumserfahrungen reflektieren und dokumentieren.

     

Ziel der Praxiselemente ist die Gewinnung von praktischen Erfahrungen im Betrieb und/oder Studium und die Konkretisierung der Berufswahl. Schülerinnen und Schüler sollen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt entdecken.

 

Wer nimmt an den Praxiselementen teil?


Alle Schülerinnen und Schüler im Gymnasium und in der Gesamtschule – wenn möglich, in der Einführungsphase oder der Qualifikationsphase 1 (Q1) und in den vollzeitschulischen Bildungsgängen des Berufskollegs, die nicht zu einem Berufsabschluss führen oder diesen voraussetzen.



Wie ist der zeitliche Rahmen der Praxiselemente?


Der Mindestumfang der Praxiselemente beträgt fünf Tage, die aber nicht zusammenhängend absolviert werden müssen und sich auf den Zeitraum EF und Q2 verteilen können bzw. je nach Bildungsgang auf die Jahrgangstufen 11-13 an Berufskollegs.



Was muss ein Praxiselemente-Tag beinhalten?


Die Auswahl der Angebote muss an den individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler orientiert sein. Die Praxiselemente knüpfen deshalb an das Ergebnis der Standortbestimmung und an die Zielvereinbarungen des ersten Begleitgesprächs in der Sekundarstufe II an.



In welcher Form können Praxiselemente durchgeführt werden?

 

  • Betriebspraktikum
    Praxiselemente können grundsätzlich wie ein Schülerbetriebspraktikum oder ein Schnupperpraktikum der Sekundarstufe I gestaltet werden und an zusammenhängenden Tagen in betrieblichem Kontext stattfinden. Hier bieten sich Betriebe, Verwaltung und Institutionen mit dualen Ausbildungsberufen sowie akademischen Berufen an.
  • Duales Orientierungspraktikum
    Ergänzend zu der Form der Schülerbetriebspraktika können die Tage sowohl im betrieblichen Kontext sowie an der Hochschule in Form eines Dualen Orientierungspraktikums durchgeführt werden. Dieses dauert möglichst zwei Wochen.
  • Hochschulpraktikum
    Schülerinnen und Schüler erhalten über ein Hochschulpraktikum die Möglichkeit, über mehrere Tage hinweg das Studierendenleben zu erproben und dabei Wesentliches über die Inhalte und Anforderungen eines Studiums zu erfahren. Die Jugendlichen können das Studieren so theoretisch und praktisch kennenlernen.
  • Weitere Angebote
    Darüber hinaus bieten Hochschulen im Bereich der Beruflichen Orientierung diverse eintägige Formate an, die die oben beschriebenen Kriterien erfüllen.
    Diese Formate werden in den Angeboten der Hochschulen in den Standardelementen SBO 5.3.2.1 bis SBO 4.3.2.8 beschrieben. Dazu zählen Erkundung der Berufs- und Studienfelder und Praxiseinblick in das Studium.



Wie sind die Praxiselemente konzeptionell in den Unterricht und die außerunterrichtlichen Aktivitäten eingebettet?


Die schulische Vorbereitung bezieht die Betriebe, Hochschulen und ggf. die Träger ein. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die Ergebnisse ihrer Praxiselementtage in ihrem Portfolioinstrument. Die Praxiselemente werden im Unterricht vor- und nachbereitet, sodass die Schülerinnen und Schüler ihre Eindrücke im Hinblick auf das Spektrum der regional und überregional verfügbaren dualen und akademischen Berufe und Studiengänge reflektieren und gemeinsam auswerten können.



Wie ist die Schülerin der Schüler bei den Praxiselementen versichert, wie ist die Rechtslage?


Für die Praxiselemente gelten die Bestimmungen zum Schülerbetriebspraktikum analog zum Erlass zur Beruflichen Orientierung (BASS 12-21 Nr. 1)
Als Schulveranstaltungen unterliegen die Praxiselemente der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten (§ 94 Abs. 1 SchulG – BASS 1 – 1).
Bei im Ausland stattfindenden Praxiselementen ist Rücksprache mit der gesetzlichen Unfallkasse zu halten.

 

 


Amt für Schulentwicklung Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule - Beruf

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Claudia Kleefisch

Berufsfelderkundung, Kooperation Schule-Wirtschaft

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