Kundenkommunikation
Die Einrichtung ist ihren Kunden gegenüber transparent, d.h. sie gibt allgemein zugängliche Informationen über ihre Ziele, Verfasstheit und Struktur. Dazu ist die in der Geschäftsordnung festgelegte Selbstdarstellung an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Die Geschäftsbedingungen sind den Kunden in allgemein zugänglicher Form bekannt zu machen.
In den Veröffentlichungen sind Aussagen zu treffen zu:
- Anmeldemöglichkeiten
- Beratung
- Ermäßigungen
- Hinweis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Beschwerdemöglichkeiten
- Barrierefreie Ausstattung, Zugangsmöglichkeiten etc.
- Qualitätsentwicklung + Qualitätssicherung
- Mindestteilnahmezahl
- Mindestalter
- Hinweis auf Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG)
- Kinderbetreuung
- Serviceangebote (Cafeteria, Aufenthaltsräume o.ä.)
- Kursfreie Zeiten, Unterrichtstage, Ferienzeiten
Die Transparenz der einzelnen Angebote wird sichergestellt durch entsprechende Veröffentlichungen, deren Angaben die folgenden Informationen beinhalten müssen:
- Ziel/e der Veranstaltung
- Form und / oder Methode der Veranstaltung
- Inhaltsangabe
- Organisatorische Informationen (Dauer, Ustd., Preis, Ort, Lehrende)
- Je nach Veranstaltung auch: Teilnahmevoraussetzungen, Abschlussmöglichkeiten, Lernmaterial, Höchstteilnahmezahl
Evaluation
Die Evaluation der Veranstaltungen erfolgt durch Teilnehmer- und Dozentenbefragungen. Diese werden regelmäßig durchgeführt, ausgewertet und die Ergebnisse zur Qualitätsverbesserung genutzt.
In folgenden Veranstaltungen erfolgt dies durch den obligatorischen Einsatz von Fragebögen:
- Veranstaltungen nach dm AWBG
- Lehrgänge
- (direkt) abschluss- bzw. prüfungsbezogene Kurse
- berufliche Qualifizierungsangebote
- Studienreisen
Bei fortlaufenden Kursen sollte eine Befragung erfolgen, bei
- Kursleiterwechsel
- Veränderungen in Form oder Inhalt (Zeiten, Lernort, Thema, Methodik o.ä.)
- Starker Fluktuation der Teilnehmenden
- Beschwerden
Bei allen anderen Veranstaltungen sollten jeweils geeignete Befragungs- und Feed-Back-Formen gewählt werden. Dies kann auch durch die Auslage von Fragebögen, durch persönliche Gespräche oder durch die Einrichtung eines „Kummerkastens“ o.ä. erfolgen. Die Teilnehmenden sind in geeigneter Form auf diese Möglichkeiten hinzuweisen.
Die Formen der Evaluation sollten im Programmheft veröffentlicht und der Zusammenhang mit der Qualitätssicherung hergestellt werden.
Die verwendeten Fragebögen sollten mindestens Fragen enthalten zu:
- Bewertung des Dozenten
- Bewertung der Methodik
- Bewertung der Infrastruktur
- Bewertung der Inhalte und Zielerreichungsmöglichkeiten
Infrastruktur
Zur Sicherung des gelungenen Lernens sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
Einsatz von adäquaten Unterrichtsmitteln Angebots- und teilnehmergerechte Ausstattung der Unterrichtsräume.
Die Einrichtungen sichern daher zu, dass
- die Ausstattung der Lernorte dem jeweiligen Veranstaltungsziel angemessen ist
- die Ausstattung nach zeitgemäßen fachlichen und pädagogischen Erfordernissen ausgerichtet ist
- die Ausstattung den Sicherheitsnotwendigkeiten entspricht
- die Teilnehmenden mit aktuellen und erwachsenengerechten Unterrichtsmitteln arbeiten
- das Lehr- und Lernmaterial auf das jeweilige Veranstaltungsziel ausgerichtet ist
Die Indikatoren und Spezifikation ergeben sich im jeweiligen Zusammenhang der Veranstaltungen.
Die Einrichtungen verpflichten sich, ein Medien- und Inventarverzeichnis zu führen und Inventar und Medien regelmäßig zu aktualisieren und auf ihre Einsatzfähigkeit zu überprüfen.
Lehr- Lernprozesse
Die von der Bildungseinrichtung eingesetzten Kursleitenden verfügen über
- Fachliche Kompetenz
- Kompetenz in der Didaktik und Methodik der Erwachsenenbildung
- Soziale Kompetenz und
- Beratungskompetenz
Fortbildung
Fortbildung für Kursleiterinnen und Kursleiter wird durch die Einrichtungen und in Kooperation bereitgestellt (sichergestellt).
Arbeitskreis Weiterbildung Köln
c/o Amt für Weiterbildung
Doris Dieckmann
Im MediaPark 7
50670 Köln
Tel.: 0221 221-25990
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