Die Einrichtung ist ihren Kunden gegenüber transparent, d.h. sie gibt allgemein zugängliche Informationen über ihre Ziele, Verfasstheit und Struktur. Dazu ist die in der Geschäftsordnung festgelegte Selbstdarstellung an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Die Geschäftsbedingungen sind den Kunden in allgemein zugänglicher Form bekannt zu machen.
In den Veröffentlichungen sind Aussagen zu treffen zu:
Anmeldemöglichkeiten
Beratung
Ermäßigungen
Hinweis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Beschwerdemöglichkeiten
Barrierefreie Ausstattung, Zugangsmöglichkeiten etc.
Qualitätsentwicklung + Qualitätssicherung
Mindestteilnahmezahl
Mindestalter
Hinweis auf Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG)
Die Transparenz der einzelnen Angebote wird sichergestellt durch entsprechende Veröffentlichungen, deren Angaben die folgenden Informationen beinhalten müssen: