Gremien der Eltern

Grundsätzlich haben Eltern das Recht, nach Absprache mit den Lehrkräften am Unterricht des eigenen Kindes teilzunehmen und von den Lehrkräften über die Lern- und Leistungsentwicklung sowie über das Arbeits- und Sozialverhalten des Kindes unterrichtet zu werden.

Das Schulgesetz NRW regelt in § 72 und § 73 die Elternvertretung in der Klassenpflegschaft und der Schulpflegschaft.

Klassenpflegschaft

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen sind Mitglieder der Klassenpflegschaft, an deren Sitzungen auch die Klassenlehrerin oder der -lehrer sowie ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassen-sprecher und deren Stellvertretung mit beratender Stimme teilnehmen können. Wenn kein Klassenverband besteht, werden die Pflegschaften von den Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe gebildet.

In den Versammlungen der Klassenpflegschaft findet ein Informations- und Meinungsaustausch zu Schulangelegenheiten und insbeondere zur Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt. Die Klassenpflegschaft soll bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte beteiligt werden. Eltern haben für jedes Kind eine gemeinsame Stimme.

Zu Beginn eines Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden und deren Stellvertretung. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften/Jahrgangspflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Sie vertritt die Interessen der Eltern an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule, berät über wichtige Angelegenheiten und hat das Recht, Anträge bei der Schulkonferenz einzubringen.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie die Vertreter für Schulkonferenz und Fachkonferenzen (beratende Stimme).

Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern - die Elternversammlung - einberufen.

Zusammenschlüsse von Schulpflegschaften

In Köln haben sich seit dem Schuljahr 2010/11 alle Schulformen vernetzt und bilden ein schulformübergreifendes Gremium, die Stadtschulpflegschaft Köln. Auf der Webseite kann man sich über Termine und Veranstaltungen aber auch über die Schulpolitik informieren.

 

www.stadtschulpflegschaft-koeln.de

 

Die Schulpflegschaften der Schulen können sich folgenden NRW-weiten Organisationen anschließen, um die Elterninteressen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht zu vertreten:
 

Weitere Eltern-Organisationen in NRW


Elterninformationen zum deutschen Schulsystem in 20 Sprachen:

Das Kommunale Integrationszentrum Köln bietet Elterninformationen über das deutsche Schulsystem in 20 Sprachen an.

Zur Verfügung stehen zwei Hefte - eines mit Informationen für Eltern von Kindern vor der Einschulung und eines für Eltern, deren Kinder demnächst auf die weiterführende Schule kommen. Eltern schulpflichtiger Kinder werden darin über die deutsche Schule, Rechte und Pflichten ihrer Kinder und eigene Mitwirkungsmöglichkeiten informiert.

Alle Broschüren der Kölner RAA stehen als PDF-Dateien zum Herunterladen bereit. [mehr]