Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2007 Eckpunkte für den weiteren Ausbau der individuellen Förderung von Kindern mit Behinderung erarbeitet. Hierfür wurde im Schulgesetz die Möglichkeit eröffnet, dass Förderschulen zu sog. Kompetenzzentren ausgebaut werden. Diagnostik, Beratung, Prävention und Unterricht sind die zentralen Aufgabenbereiche der Kompetenzzentren mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wohnortnah in der Regelschule zu unterrichten.
Eine entscheidende Basis für die Arbeit der Kompetenzzentren bieten Netzwerke der Kompetenzregion, zu denen neben den Förderschulen und Regelschulen auch die kommunalen Einrichtungen und Unterstützungsleistungen gehören wie Kindergärten, Familienzentren, das Jugendamt, die Frühförderung, die Schulärzte, Schulpsychologen, Schulsozialarbeit.
Den Auftakt zur Bildung der Kompetenzzentren bildet eine dreijährige Pilotphase, beginnend mit dem Schuljahr 2008/09. Die Stadt Köln nimmt mit 2 Kompetenzzentren an der Pilotphase teil.
- Kompetenzzentrum Berliner Str. 975
- Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
in der Kompetenzregion Köln-Mülheim/Ost mit den Stadtteilen Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Holweide und Höhenhaus
- Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
- Kompetenzzentrum Finkenberg-Schule, Stresemann Str. 15
- Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
in der Kompetenzregion Köln-Porz mit allen Porzer Stadtteilen ohne den Stadtteil Poll
- Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Zur Entwicklung der Kompetenzregionen wurde je eine Steuergruppe gebildet, die aus Vertretern der oben genannten Netzwerkpartner, des Dezernats für Bildung Jugend und Sport und der Schulaufsicht zusammengesetzt sind.
Ziel der Kompetenzzentren während der Pilotphase ist die Entwicklung von Konzepten für einen gesamtstädtischen Systemwechsel der sonder- pädagogischen Förderung in Köln und somit die Förderung des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderung. Dabei soll insbesondere auch der sozialpolitische Ansatz auf Chancengerechtigkeit und Teilhabe an Bildung gestärkt werden. Diese Aufgabe erhält vor dem Hintergrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die am 13. Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung beschlossen wurde, besondere Bedeutung. Hier wird das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung in Artikel 24 eindeutig definiert. Danach sind die Vertragsstaaten völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund liegt der Schwerpunkt der Kölner Kompetenzzentren auf folgenden Zielen bzw. Handlungsansätzen:
- mehr wohnortnahe, integrative Förderung, d.h. Angebote so ausbauen, dass Eltern eine wirkliche Wahlfreiheit haben und der Wunsch nach Unterrichtung an den allgemeinen Schulen, insbesondere auch an den weiterführenden Schulen, ermöglicht wird, im Sinne von „Eine Schule für Alle“
- Prävention, d.h. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf frühzeitig schon im Vorschulbereich fördern und die Förderung an den allgemeinen Schulen fortsetzen
- Bündelung von Unterstützungsangeboten und Beratung in Bezug auf Schülerinnen und Schüler aber auch für Eltern in und außerhalb von Schule
- Stärkung der allgemeinen Schulen durch den bedarfsgerechten Einsatz sonderpädagogischer Lehrkräfte.
Kompetenzzentrum Köln-Porz
Finkenberg-Schule
Stresemannstr. 15
51149 Köln
Klaus Edwards
Tel.: 02203 / 899 292-0
Fax: 02203 / 899 292-9
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Kompetenzzentrum Berliner Straße
Städtische Förderschule für Soziale und Emotionale Entwicklung
Berliner Straße 975
51069 Köln
Sascha Michel
Tel.: 0221 / 2225 288-10
Fax: 0221 / 2225 288-24
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