Schulexterne Maßnahmen: Bußgeldverfahren
Bei einem „Bußgeld“ handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Maßnahme des Ordnungsamtes. Das Verfahren dazu wird erst dann eingeleitet, wenn die schulinternen Interventionen keinen Erfolg hatten und die Kinder und Jugendlichen weiterhin in der Schule fehlen.
Um ein Bußgeld zu veranlassen, müssen die vorgeschalteten schulinternen Maßnahmen geprüft und dokumentiert werden.
Schaubild „Schulabsentismus – Bußgeldverfahren“.
Das Schaubild „Schulabsentismus – Handlungsschritte im Bußgeldverfahren“ veranschaulicht die nun folgenden Schritte der Schule zur Veranlassung eines Bußgeldes. Dabei handelt es sich um Informations- und Kommunikationsschritte zwischen der Schule und den SchülerInnen bzw. ihren Familien und der Anzeige ans Schulamt. Die erforderlichen Formulare und Dokumente sind in dem Schaubild zum Download verlinkt.
Regionales Bildungsbüro
Leitung: Ursula Brockmann
Stadthaus Deutz - Ostgebäude
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Tel.: 0221 / 221-29295
Fax: 0221 / 221-29240
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Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS)
Schulamt für die Stadt Köln
Irmgard Horz-Donsbach
Tel.: 0221/221 - 29029
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