Schulexterne Maßnahmen: Kindeswohlgefährdung

Schulabsentismus kann auch ein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung sein, der mit besonderer Sorgfalt geprüft wird und der im begründeten Verdachtsfall besondere Maßnahmen des Jugendamtes nach sich zieht.

 


Über diesen Link gelangen Sie zum Schaubild „Ablauf einer Zwangszuführung im Rahmen der Schulpflichtüberwachung“.

 

Das Schaubild „Vorgehen bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung“ veranschaulicht das Verfahren, mit dem die Anzeichen einer möglichen Kindeswohlgefährdung in der Schule dokumentiert werden und im Jugendamt aufgegriffen und verfolgt werden.