Einschulung

Im November jeden Kalenderjahres können Kinder für das kommende Schuljahr - das dann im August des darauf folgenden Jahres startet - in einer Grundschule angemeldet werden. Kinder werden eingeschult und es beginnt die Schulpflicht, wenn das Kind 6 Jahre alt ist.
 

Broschüren mit Elterninformationen zum nordrhein-westfälischen Schulsystem hat die Kölner Integrationszentrum in bereits 20 Sprachen herausgegeben - die PDF-Dateien stehen hier zum Herunterladen bereit.


Die Kölner Grundschulen bieten im Vorfeld der Anmeldungen Infoveranstaltungen und Tage der offenen Tür an. Die jeweiligen Termine finden Sie - wenn die Schule dies eingetragen hat - bei der Selbstdarstellung jeder Grundschule in der Schuldatenbank.

Außerdem finden Sie diese Termine auch in Übersicht im Terminkalender.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auch angemeldet werden, wenn die Eltern das Kind für schulreif halten.

 

Der kostenlose Einschulungsratgeber www.schulranzen.net enthält jede Menge interessante Informationen für Eltern und „I-Dötzchen“ und beantwortet Fragen wie: Ist Ihr Kind fit für die Schule? Sind alle Vorbereitungen für den Schulanfang getroffen? Wie läuft der erste Schultag für mich & mein Kind ab? Wie schaffen Sie für Ihr Kind den optimalen Schulalltag?

 

Welche Grundschulen kommen in Frage?

 

Durch den Wegfall der Schulbezirke können Eltern frei wählen, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden.

Jedes Kind muss an einer der nächstgelegenen Grundschulen, im Rahmen der dortigen Kapazitäten, aufgenommen werden. Welche das sind, steht in den per Post verschickten Elternbenachrichtigungen und kann zudem beim Schulverwaltungsamt nachgefragt werden.

Fällt die Wahl auf eine Privatschule, muss das Anmeldeverfahren dort erfragt werden.

Das Kind muss bei der Anmeldung in der Schule dabei sein, die Sprachkenntnisse werden überprüft

Bei der Anmeldung des Kindes wird von den Lehrkräften der Schule (Testaufgaben) überprüft, ob es über genügend Deutschkenntnisse verfügt, um am Unterricht teilnehmen zu können. Sofern dies nicht der Fall ist, informiert die Schule über Angebote vorschulischer Sprachförderkurse.

Die Termine der schulärztlichen Untersuchung werden bei der Anmeldung in der Schule mitgeteilt.

Wenn Sie zur Einschulung Ihres Kindes Fragen haben oder wegen des richtigen Zeitpunktes unsicher sind und deshalb gerne eine neutrale und individuelle, schulpsychologische Beratung in Anspruch nehmen würden, können Sie sich an das Schulverwaltungsamt wenden.

Das muss bei der Anmeldung mitgebracht werden:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • der Personalausweis des anmeldenden Elternteils, aus dem der Wohnort des Kindes ersichtlich sein muss. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Meldebescheinigung des Kindes vorgelegt werden.
  • Das Anschreiben "Elternbenachrichtigung zur Anmeldung von Schulanfängerinnen und Schulanfängern"

Wollen Sie Ihr Kind an einer anderen Schule als vorgeschlagen anmelden? Folgende Möglichkeiten bestehen:

 

  • Soll Ihr Kind eine Schule mit besonderer pädagogischer Ausrichtung - eine Montessori-Schule oder eine Peter-Petersen-Schule besuchen, können Sie Ihr Kind direkt bei einer dieser Schulen anmelden. Eine Liste der Schulen finden Sie hier
    Auch für diese Schulen besteht ausschließlich ein Recht auf einen Platz, wenn es sich um die Schule handelt, die dem Wohnort am nächsten liegt.
  • Soll Ihr Kind eine Ersatz- oder Privatschule besuchen, erkundigen Sie sich bitte bei dieser Schule nach dem Anmeldeverfahren.
  • Soll Ihr Kind aufgrund einer Behinderung sonderpädagogisch gefördert werden, dann können Sie Ihr Kind direkt bei einer in der Nähe des Wohnortes gelegenen Förderschule anmelden oder die Anmeldung an einer Grundschule vornehmen, die dann die Übermittlung an eine Förderschule übernimmt oder gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung anbietet. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Nach geeigneten Förderschulen bzw. Angeboten mit gemeinsamem Unterricht suchen:

Informationen zur Einschulung:

Stadt Köln
Amt für Schulentwicklung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

mo. - fr. von
8.00 - 12.00 Uhr

Telefon:
0221 / 221-29227
0221 / 221-29286

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