Schulabschlüsse Sek. II

Abschlüsse in der Sekundarstufe II

 

Schulabschlüsse der Sekundarstufe II können an Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs erreicht werden.
Sie berechtigen zur Aufnahme eines Studiums.

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die allgemeine Hochschulreife ermöglicht ein Studium an einer Hochschule (Universität). Das Abitur schließt die Fachhochschulreife ein, ein Studium an einer Fachhochschule ist zudem möglich.

Abitur nach 12 Jahren: Als Regelabschluss erstmals 2013

Seit dem Schuljahr 2005/2006 können Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen, nach insgesamt 12 Schuljahren das Abitur erreichen. Die Sekundarstufe I wird an Gymnasien um ein Jahr gekürzt und umfasst die Klassen 5 - 9. Die gymnasiale Oberstufe dauert nach wie vor 3 Jahre. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 10 - 12.

Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem 1.08.2005 oder später in die Klasse 5 des Gymnasiums gewechselt sind.

Nach wie vor 13 Jahre bis zum Abitur sind vorgesehen für Schülerinnen und Schüler die in der Sekundarastufe I eine Haupt- Real- oder Gesamtschule besucht haben und diese mit mittlerem Bildungsabschluss und der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe abschließen. Sie wechseln in die Klasse 10 des Gymnasiums oder in die Klasse 11 einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs.

Fachhochschulreife (Fachabitur)

Die Fachhochschulreife ermöglicht zusätzlich zu den Möglichkeiten nach der Sekundarstufe I ein Studium an der Fachhochschule in der jeweiligen Fachrichtung. Nach einem zusätzlichen Praktikum (unterschiedlicher Länge) kann die Fachrichtung auch gewechselt werden.

Man unterscheidet:
Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach der Jahrgangsstufe 11
Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe versetzt werden, erwerben in der Regel den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Für die vollständige Fachhochschulreife muss zusätzlich eine mindestens 2jährige Berufsausbildung abgeschlossen sein. Damit wird die Berechtigung zu einem Studium an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen und vier weiteren Bundesländern erworben.

Fachhochschulreife (schulischer Teil) nach Klasse 12
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen vom Ende der Jahrgangsstufe 12 an den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. (Dieser Abschluss wird in allen Bundesländern außer in Bayern, Sachsen und Thüringen anerkannt. Entsprechende Schulzeugnisse, die in diesen Bundesländern ausgestellt wurden, werden daher in NRW ebenfalls nicht als schulischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt.)

Die vollständige Fachhochschulreife wird erreicht, wenn zusätzlich ein einjähriges, gelenktes Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.


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