Mit Vollendung des 6. Lebensjahres beginnt die Schulpflicht:
das Kind wird in die Grundschule eingeschult
Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4.
In der Grundschule sollen den Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. In der Regel werden die Fächer Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förder- unterricht, Kunst, Musik, Englisch, Religionslehre und Sport unterrichtet. Ziel ist, die Kinder zu systematischen Formen des Lernens hinzuführen, die das Fundament für die weiterführende Schullaufbahn sind.
Der Unterricht in der Grundschule wird überwiegend von der Klassen- lehrerin oder dem Klassenlehrer erteilt. Ziel der Grundschule ist es, alle Kinder frühzeitig individuell zu fördern und bei der Lernentwicklung zu unterstützen. Für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird, wenn möglich, muttersprachlicher Unterricht angeboten.
Schuleingangsphase in Klasse 1 und 2
Die Klassen 1 und 2 werden seit 2005 als "Schuleingangsphase" bezeichnet, in der die Kinder jahrgangsübergreifend in Gruppen unterrichtet werden.
Ab dem Schuljahr 2008/09 beginnt in den NRW- Grundschulen Englischunterricht bereits im ersten Schuljahr. Der Englischunterricht umfasst zwei Unterrichtsstunden in der Woche, die Stundentafel ist entsprechend erweitert worden.
Weitere Angebote an Grundschulen
An den Grundschulen in NRW wird die Offene Ganztagsschule (OGTS) eingeführt in der die Kinder auch nachmittags betreut und gefördert werden. Landesweite Lernstandserhebungen werden in der vierten Klasse durchgeführt.
Das Schulgesetz in NRW lässt bei Grundschulen drei Schularten zu:
- Gemeinschaftsgrundschulen
deren Unterricht auf Grundlage christlicher Bildungs- und Kultur- werte in Offenheit für andere religiöse und weltanschauliche
Überzeugungen erfolgt - Bekenntnisschulen
deren Unterricht für die Kinder des katholischen oder des evange- lischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses ausgerichtet ist - Weltanschauungsschulen
deren Unterricht für die Schülerinnen und Schüler nach den Grund- sätzen ihrer Weltanschauung erfolgt; Religionsunterricht wird hier nicht erteilt.