Der Begriff "Duales System" bedeutet, dass die Auszubildenden parallel an zwei Orten lernen: im Betrieb und in der Berufsschule. Auszubildende sind also gleichzeitig Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Schülerin oder Schüler.
Diese "Zweigleisigkeit" gilt für die meisten handwerklichen, kaufmännischen und gewerblich-technischen Ausbildungen im Unternehmen und auch für die verschiedenen Ausbildungsgänge im öffentlichen Dienst. Der Betrieb stellt die Azubis für eine bestimmte Zeit frei; in dieser Zeit gehen sie dann zur Berufsschule.
Ansprechpartner der Ausbildungsstellenvermittlung
- Ausbildungsstellenvermittlung der Industrie- und Handelskammer
- Ausbildungsbertatung der Handwerkskammer zu Köln
Die Berufsschule kann als Blockunterricht statt finden (z.B. 14 Tage Schule) oder an einzelnen Tagen in der Woche. In der Berufsschule wird neben theoretischem Fachunterricht auch Deutsch gelehrt.
Der Vorteil der Dualen Berufsausbildung (die übrigens europaweit sehr geschätzt wird) besteht darin, daß der Berufsalltag im Betrieb miterlebt wird und eine theoretische Vor- oder Nachbereitung stattfindet.
Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung von ihrem Betrieb, die tariflich festgelegt ist.
Die betriebliche Ausbildung im Dualen System steht allen Jugendlichen offen, die ihre Schulpflicht erfüllt haben. Sie ist an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden und dauert in der Regel 3 bis 3,5 Jahre. Diese Zeit kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.