Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) ist, Jugendlichen Perspektiven für den Einstieg in eine Ausbildung zu geben. Bei der Einstiegsqualifizierung haben Jugendliche die Möglichkeit, in der betrieblichen Praxis einen Ausbildungsberuf kennen zu lernen und sich auf eine spätere Ausbildung vorzubereiten.
Mit einer Übergangsquote in betriebliche Berufsausbildungen von über 60 Prozent haben sich Einstiegsqualifizierungen in den vergangenen Jahren als erfolgreiches Instrument zur beruflichen Integration junger Menschen erwiesen. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung beinhaltet ein Langzeitpraktikum von 6 bis maximal 12 Monaten.
Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe. Es sollen "Qualifizierungsbausteine" vermittelt werden, die in einem Zeugnis sowie in einem Zertifikat der Kammer dokumentiert werden und im Falle einer Übernahme in Ausbildung mit Zustimmung der Kammer auf die Ausbildungszeit angerechnet werden können.
Der Betrieb erhält von der Agentur für Arbeit oder dem jeweiligen Träger der Grundsicherung eine Vergütung von 212,- Euro/Monat (ab 01.08.2008) sowie einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet und beträgt ab dem 01.08.2008 monatlich 106,- Euro.
Gefördert werden:
- Ausbildungsbewerber, die nicht älter als 25 Jahre alt sind (begründete
Ausnahmen möglich) - bei der Agentur für Arbeit/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemeldet sind
- aus individuellen Gründen nur eingeschränkte Vermittlungschancen
haben
- auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen bis zum
30. September eines Jahres noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
- Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße ausbildungsfähig sind, sowie lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Beginn der Förderung
Die Förderung beginnt jeweils ab 1. Oktober im Zusammenhang
mit der Pakt-Nachvermittlung. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab
1. August ist für Altbewerber - lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte - sowie noch nicht voll ausbildungsreife junge Menschen möglich.
Vorteile für Betriebe
Das Programm bietet Betrieben eine Chance, die Jugendlichen über einen längeren Zeitraum kennen zu lernen und in Ruhe zu entscheiden, ob er oder sie später in eine Ausbildung oder Beschäftigung übernommen wird. Außerdem können Betriebe, die bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet haben, mit Einstiegsqualifizierung den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung erproben. Eine Substitution von Ausbildung durch die Einstiegsqualifizierung darf aber nicht stattfinden.
Handwerkskammer zu Köln
Petra Nix
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