Eine Ausbildung kostet Geld - das ist klar. Lebensunterhalt, Fahrtkosten, Arbeitskleidung und vielleicht eine eigene Wohnung - all das ist allein durch die eventuell gezahlte Ausbildungsvergütung kaum zu bestreiten. Deshalb gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten und -programmen.
Erstattung von Kosten für Bewerbungen, Umzug und spezielle Arbeitskleidung durch die Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Berufsstartern Bewerbungskosten bis zu 260,- € jährlich. Auch Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen werden von der Arbeitsagentur übernommen.
Wichtig: Vorraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass man bei der Arbeitsagentur als "Bewerber um eine Ausbildungsstelle" gemeldet ist. Am besten erledigt man diese Meldung durch ein persönliches Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Dort kann man dann auch gleich einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellen. Diese Kosten werden nämlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung übernommen. Bewerbungskosten, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, werden rückwirkend nicht erstattet.
Wenn spezielle Arbeitskleidung oder eine bestimmte Arbeitsausrüstung erforderlich wird, sollte man sich ebenfalls an die zuständige Arbeitsagentur wenden. Bis zu 260.- € Unterstützung sind für diesen Verwendungszweck vorgesehen.
Falls der Ausbildungsplatz weit entfernt liegt, erstatten die Arbeitsagenturen bis zu 300,- € für die erste Fahrt zum neuen Ausbildungsplatz. Wer bereits vorher eine eigene Wohnung besaß und aufgrund der Lehrstelle umziehen muss, erhält Umzugskosten bis zu einer Höhe von 4.500,- € erstattet.
Da jede Kostenerstattung immer vom Einzelfall abhängig ist, ist es sinnvoll, vorab einen Termin beim Berufsberater in der Agentur für Arbeit zu vereinbaren, um dort die eigene Situation zu klären.
Weitere Fördermöglichkeiten:
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):
- Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): sie sind für Jugendliche gedacht, deren Ausbildung durch schulische und sprachliche Defizite oder durch Problemen im sozialen Umfeld gefährdet ist.
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): sie soll Jugendlichen während ihrer Ausbildung helfen, wenn finanzielle Schwierigkeiten die berufliche Qualifikation gefährden würden.